Der Gemeindevertretung wird folgender Beschluss empfohlen:
Die in der Anlage beigefügte Satzung über die teilweise Einziehung des Wirtschaftsweges Flur 3, Nr. 14/1 in der Gemarkung Sellnrod wird gemäß § 5 der Hessischen Gemeindeord-nung beschlossen. Die Satzung ist gemäß § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz der Aufsichts-behörde zur Genehmigung vorzulegen.