Sitzung: 29.08.2012 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
a)
Die in
der Anlage beigefügten Stellungnahmen zu den im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
wurden abgewogen. Darüber hinaus sind keine weiteren Stellungnahmen
eingegangen.
b)
Die
Bebauungsplanänderung „vorhabenbezogener
Bebauungsplan Omnibusbetriebshof“, 1. Änderung“, Ortsteil Groß-Eichen, wird in
der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen; der
Begründung wird zugestimmt.
c)
Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gem. §
81 HBO werden als
Satzung beschlossen.
Der Beschluss des Bebauungsplanes ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt zu machen.