Beschluss: zur Kenntnis genommen

Gem. § 28 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist die Gemeindevertretung über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.

 

Eine Gesamtergebnisrechnung zum Stand 30. September 2019, sowie die Gesamtfinanzrechnung zum Stand 30. September 2019 mit Erläuterungen zu den wesentlichen Abweichungen gegenüber den Planzahlen sind als Anlagen beigefügt.

 

Der Bericht ist zur Kenntnis zu nehmen.