Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Enthaltungen: 4

Das vorliegende Konzept des neuen Wasserschutzgebietes für den Brunnen Merlau II und der Verordnungsentwurf des RP Gießen wird zur Kenntnis genommen. Dem Schutzgebietskonzept und dem Verordnungsentwurf wird zugestimmt.

 

 

Gez. Heidlas


Der Versorgungsbereich des Brunnens Merlau stellt die Wasserversorgung für die Ortsteile Merlau, Flensungen, Nieder-Ohmen, Bernsfeld, Ilsdorf, Wettsaasen und des Stadtteiles Stockhausen der Stadt Grünberg sicher.

 

Das heute noch bestehende Wasserschutzgebiet für den Brunnen Merlau umfasst mit der Wasserschutzzone III unter anderem die kompletten bebauten Ortslagen von Merlau, Flensungen, Ilsdorf und Wettsaasen in der Folge mit den entsprechenden Festsetzungen und Auflagen der Wasserschutzgebietsverordnung. Eine grundlegende Änderung des bestehenden Wasserschutzgebietes unter Aufrechterhaltung des Brunnens Merlau I als Hauptversorgungsbrunnen war aufgrund der ortsnahen Lage des Brunnens Merlau I nicht zielführend.

 

Daraufhin wurde von den gemeindlichen Gremien beschlossen, das Versorgungskonzept zu ändern und den ehemaligen OVAG Brunnen 174 (jetzt Brunnen Merlau II) anzukaufen und diesen als alternative Wasserversorgung zu erschließen. Der neue gemeindliche Brunnen Merlau II wird seit Ende 2012 als Regelversorgungsbrunnen betrieben. Der vorhandene, ortslagenahe Brunnen Merlau I dient seither nur noch als Notversorgungsbrunnen.

 

Nachdem die rechtlich erforderliche mehrjährige Betriebserfahrung keine negativen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt ergeben hat, wurde das Festsetzungsverfahren für die Neuausweisung des Wasserschutzgebietes eingeleitet.

 

Das Konzept des neuen Wasserschutzgebietes für den Brunnen Merlau II wurde von dem Büro für Hydrogeologie und Umwelt GmbH, 35394 Gießen, aufgestellt und über dem verfahrensführenden Regierungspräsidium Gießen dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zur Abstimmung und Genehmigung vorgelegt.

 

Das HLNUG hat dem Wasserschutzgebietskonzept grundsätzlich zugestimmt. Der Verordnungsentwurf selbst ist durch das RP Gießen erstellt worden. Das weiter Verfahren, die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie den Erlass der Verordnung wird ebenfalls von dem Regierungspräsidium durchgeführt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist in dem Zeitraum vom 20.05.2019 bis einschließlich 22.07.2019 vorgesehen.

 

Die Übersichtskarten und der Verordnungsentwurf für das zukünftige Wasserschutzgebiet sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Schutzzone I umfasst nur den unmittelbaren Bereich des Brunnens Merlau II (Brunnengrundstück). Die vorgesehene Schutzzone II ist auf einen Bereich von etwa 350 Meter um den Brunnenstandort begrenzt und beinhaltet keine bebauten Grundstücke.

Das Wasserschutzgebiet umfasst mit seiner Zone III eine Fläche von insgesamt 5,4 m2.

Die Schutzgebietskulisse wird im Westen durch den Seenbach begrenzt. Seine Ausläufer reichen im Osten bis vor die Ortslage des Ortsteiles Ruppertenrod. Im südlichen Abschnitt wird die Ortslage Ilsdorf tangiert, wobei die Siedlungsfläche nördlich der Straße „Auf der Hohl“ noch in der Wasserschutzzone III liegt. Gleiches gilt im nördlichen Bereich des Wasserschutzgebietes für den talseitigen Bereich der Schlossgasse zwischen den Grundstücken Schlossgasse 27 und 61. Ansonsten sind die Siedlungsbereiche der Ortslagen Merlau und Flensungen von der Schutzzonenausweisung nicht betroffen.

 

Im Wesentlichen umfasst die geplante Schutzzone III - im Gegensatz zum derzeit bestehenden Schutzzonenkonzept - somit nahezu ausschließlich landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich (Burgwald) genutzte Grundstücke.