Beschluss: einstimmig beschlossen

1. Der Jahresabschluss und der Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2014 werden gem. § 114 HGO beschlossen.

 

Das ordentliche Ergebnis schließt mit einem Fehlbetrag von 868.037,27 €, das außerordentliche Ergebnis mit einem Überschuss von 125.110,82 € ab.

Der ausgewiesene Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis wird mit den Rücklagen aus ordentlichen Ergebnissen der Vorjahre ausgeglichen.

Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis wird in die Rücklage des außerordentlichen Ergebnisses der Vorjahre übertragen.

 

2. Dem Gemeindevorstand wird gem. § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2014 Entlastung erteilt.

 


Der Jahresabschluss für das Jahr 2014 wurde vom Gemeindevorstand mit Beschluss vom 20. Juni 2016 festgestellt.

 

In der Zeit vom August 2018 bis März 2019 wurde die Prüfung vom Rechnungsprüfungsamt des Vogelsbergkreises gem. § 128 HGO durchgeführt.

 

Lt. Feststellung wurden keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses festgestellt.

 

Ein „uneingeschränkter Prüfungsvermerk“ wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Vogelsbergkreises mit Datum vom 18. März 2019 erteilt.

 

Der im Ergebnis ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 742.926,45 € gliedert sich wie folgt auf:

1. Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses i. H. v. 868.037,27 €.

Dieser Fehlbetrag wird aus der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre ausgeglichen.

2. Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis i. H. v. 125.110,82 €.

Der ausgewiesene Überschuss wird in die Rücklage aus außerordentlichen Ergebnissen der Vorjahre übertragen.