Sitzung: 06.06.2019 Bau-, Landwirtschaft-, Umwelt- u. Verkehrsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Gemeindevertretung werden die folgenden Beschlüsse empfohlen:
1.
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke beschließt
gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der nachfolgend aufgeführten
Bebauungsplanänderung im Ortsteil Atzenhain:
Der
Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan „Am Gottesrain II, 2. Änderung“
Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst die
nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Atzenhain,
Flur
2: Flurstücke 120/21 (tw.), 120/27
(tw.), 122/30 (tw.), 120/22, 120/33, 120/35 (tw.), 120/36, 120/40, 150/1 (tw.)
Flur
10: Flurstück 47.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 4,2 ha.
Die Bebauungsplanänderung dient Maßnahmen der
Innenentwicklung und soll nach den Vorschriften des § 13a BauGB im
beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
abgesehen. Darüber hinaus wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer
Umweltprüfung abgesehen.
Der räumliche Geltungsbereich der
Bebauungsplanänderung ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich (fett
umrandeter Bereich), die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
2. Entwurfs- und
Offenlegungsbeschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke billigt den
vorliegenden Entwurf zur Bebauungsplanänderung und beschließt auf dieser
Grundlage die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB.
Gez. Sommer (Bürgermeister)