Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung mit der unverzüglichen Umsetzung der Maßnahmen 1. – 5.

 

Zu dem wird der Verwaltung gestattet, ab sofort, die für eine kurzfristige Erweiterung der Betreuungsplätze erforderlichen finanziellen Mittel unabhängig vom Verfahrensstand des Doppelhaushaltes 2019/2020 einzusetzen.

Sollten sich im Zuge der Umsetzungsphase anderweitig kurzfristig verfügbare, adäquate Betreuungsoptionen ergeben, können diese von der Verwaltung unter Information der gemeindlichen Gremien ebenfalls realisiert werden.