Beschluss: zur Kenntnis genommen

Überholverbot zwischen Bernsfeld und Büßfeld

 

Gemäß §§ 39 und 45 StVO dürfen Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden, wo sie aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten sind. Aus der polizeilichen Verkehrsunfallstatistik der letzten 10 Jahre ergeben sich keine Anhaltspunkte, die eine solche Anordnung rechtfertigen würden.

 

Seit 2008 ereigneten sich 31 Verkehrsunfälle (ausgenommen Wildunfälle) zwischen Bernsfeld und der AS Homberg/Ohm. Darunter ereignete sich nur ein Verkehrsunfall beim Überholt werden. Der Überholunfall wird aber in der Statistik doppelt geführt, da von beiden Verkehrsteilnehmern aufgrund unterschiedlicher Angaben ein Vorwurf gemacht wurde.

 

Ergibt sich auf einem Streckenabschnitt in der Betrachtung ein Unfallpunkt, wird dieser in den jährlich stattfindenden Unfallpunktebesprechungen beraten und mögliche Maßnahmen werden angeordnet.

 

 

Radweg nach Ilsdorf

 

Der vorhandene Radweg von Flensungen Richtung Ruppertenrod endet derzeit im Bereich der Einmündung B49/L3325. Auf Nachfrage bei Hessen Mobil Schotten bestehen keine Planungsabsichten hierzu.

 

Eine Herstellung im Zuge der geplanten Deckensanierung der L3325 zwischen der Einmündung B49 und Dorfeingang Ilsdorf im Jahr 2019 ist aufgrund der erforderlichen und aufwändigen Planung nicht vorgesehen.

 

Seitens der Verwaltung wurde von Hessen Mobil, im Zusammenhang mit den Planungen zum Ausbau der B49 von Flensungen in Richtung Ruppertenrod gefordert, parallel zur B49 einen Radweg zu errichten. Hierdurch wäre auch ein direkter Anschluss des Ortsteils Ilsdorf über den asphaltierten Wirtschaftsweg im Gemarkungsbereich „Rainäcker“ gegeben.