Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 6

Das Gremium beschließt, die Änderung der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Mücke wie oben beschrieben zu ergänzen.

 


Durch die Einrichtung des neuen Trauzimmers im Rathaus in Nieder-Ohmen und die Schaffung der Möglichkeit der Eheschließung in Räumlichkeiten, die nicht im Besitz der Gemeinde Mücke sind (z. B. Gasthaus „Alte Mücke“ und „Litfässchen“), ist es notwendig, die Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Mücke an diese geänderten Umstände anzupassen.

 

Grundsätzlich sind die Standesamtsgebühren in der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport geregelt (Nr. 6 – Personenstandswesen).

 

Das Hessische Ausführungsgesetz zum Personenstandsgesetz (HAG PStG) eröffnet jedoch in § 5 den Gemeinden die Möglichkeit, weitere abweichende Gebühren in ihre Satzungen aufzunehmen: „Die Gemeinden können die Höhe der Gebühren für das Personenstandswesen durch Satzung nach ihrem Verwaltungsaufwand festlegen und dabei von den Gebührensätzen der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport vom 07. Juni 2013 (GVBl. S. 410), geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2014 (GVBl. S. 250), abweichen.

 

Von dieser Möglichkeit wurde bereits 2011 bei der Änderung der Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Mücke Gebrauch gemacht und unter lfd. Nr. 12 der Gebührentatbestand „Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeiten (HAG PStG § 5)“ in Höhe von 120,00 Euro aufgenommen.

 

 

 

 

 

 

Folgende neue Gebührentatbestände sind nun aufzunehmen:

 

Nr.

Gegenstand

12a

Nutzung des Trauzimmers im Rathaus in Nieder-Ohmen anlässlich einer Eheschließung zusätzlich zu den Gebühren für die Eheschließung nach Nr. 12 bzw. 61311 VwKostO-MdIS

70

12b

Eheschließung außerhalb der Amtsräume und außerhalb der Öffnungszeiten

141

12c

Eventtrauungen (z. B. in Gewandung, Candle-light-Trauung usw.) zusätzlich

100

 

Zu 12a: Die 70 Euro errechnen sich aus dem zusätzlichen Zeitaufwand, den Fahrtkosten und den anteiligen Bereitstellungskosten des Rathauses (Heizkosten, Reinigungskosten usw.)

 

Zu 12b: Mehrkosten für Eheschließung außerhalb der Amtsräume lt. Nr. 61321 VwKostO-MdIS 21,00 Euro. Diese wurden auf die Gebühr in Höhe von 120,00 Euro nach Nr. 12 aufgeschlagen = 141,00 Euro.

Zu 12c: 100 Euro wurden angesetzt, um den zusätzlichen Aufwand abzudecken. Sie werden zusätzlich zu den anderen anfallenden Gebühren fällig.

 

Die Gebühren während der Öffnungszeiten außerhalb der Amtsräume sind in der VwKostO-MdIS geregelt. Diese ist der Vorlage beigefügt.