Sitzung: 14.11.2018 Gemeindevertretung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Gemäß § 50 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung wird der Gemeindevertretung die Aufsichtsbehördliche Genehmigung mit Begleitverfügung vom 31. August 2018 in der Anlage zur Kenntnis vorgelegt.