Beschluss: zur Kenntnis genommen

Gem. § 28 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist die Gemeindevertretung über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.

 

Eine Gesamtergebnisrechnung zum Stand 30. Juni 2018, sowie die Gesamtfinanzrechnung zum Stand 18. Juli 2018 sind als Anlagen beigefügt.

 

Der Bericht ist zur Kenntnis zu nehmen.