Beschluss: einstimmig beschlossen

Die in der Anlage beigefügten Satzungen für die Kinderbetreuung in der Gemeinde Mücke wird gemäß § 5 der Hessischen Gemeindeordnung beschlossen.

 


Aufgrund der geänderten gesetzlichen Grundlagen im Bereich der Kinderbetreuung, insbesondere der Änderung des Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches sowie der Beitragsfreistellung durch das Land Hessen ist es notwendig die folgenden Satzungen neu zu fassen:

 

1.      Satzung über die Betreuung von Kindern in den/der Tageseinrichtung/en für Kinder in der Gemeinde Mücke (Benutzungssatzung)

2.      Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder

3.      Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Mücke (Elternbeiratssatzung)

 

Die neuen Satzungsentwürfe wurden auf der Grundlage der Mustersatzungen des Hess. Städte- und Gemeindebundes erstellt. Allerdings wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.

 

Wesentliche Änderungen/Ergänzungen sind die Einführung der Grundlagen für die Betragsfreistellung für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr gemäß den Vorgaben des Landes Hessen und die Umsetzung der neuen Rechtsgrundlagen (HKJGB, etc.)

 

Weitere Änderungen sind in der als Anlage beigefügten Synopse ersichtlich.