Beschluss: einstimmig beschlossen

a)            Die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 wird gem. §§ 97 u. 98 HGO in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

b)           Dem im Nachtragshaushaltsplan 2018 beigefügten Investitionsprogramm für das   

            Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 101 Abs. 3 HGO zugestimmt.

 

 


Gemäß § 98 Abs. 2 HGO hat die Gemeinde eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass im Ergebnishaushalt ein erheblicher Fehlbetrag ensteht oder Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden sollen.

 

Da im Jahr 2018 durch Gewerbesteuererstattungen ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes nicht mehr dargestellt werden kann und im Finanzhaushalt für das Projekt „Industriegebiet Gottesrain III“ neue bzw. höhere Investitionen als ursprünglich eingeplant werden müssen,

ist ein solcher Nachtragshaushaltsplan aufzustellen.

 

Detaillierte Erläuterungen zu den geplanten Veränderungen sind im Vorbericht des in der Anlage beigefügten Nachtragshaushaltsplan gegeben.