Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27

1.       Abwägungsbeschluss

Die in der Anlage beigefügten Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweisen werden beschlossen.

 

2.       Satzungsbeschluss

Der Bebauungsplan „Gottesrain II, 1. Änderung“, Ortsteil Atzenhain, wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen; der Begründung wird zugestimmt.

 

3.       Beschluss der bauordnungsrechtlichen Festlegungen

Außerdem werden die gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 81 Hessische Bauordnung (HBO) in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 5 Hessische Gemeindeordnung (HGO) als Gestaltungssatzung beschlossen.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

 

gez. M. Weitzel