Beschluss: zur Kenntnis genommen

Gem. § 28 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist die Gemeindevertretung über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.

 

Eine Gesamtergebnisrechnung zum Stand 31. März 2018 ist als Anlage beigefügt.

 

Der Bericht ist zur Kenntnis zu nehmen.