Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 2

Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke nimmt den Entwurf zum Bebauungsplan zur Kenntnis. Der Bebauungsplan ist nach § 13 b BauGB aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt auf dieser Grundlage die Durchführung der Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs.  2 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB (Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange). Der beigefügte Entwurf des Bebauungsplanes „Flensunger Hof II“ einschließlich der textlichen Festsetzungen werden Bestandteile des Beschlusses.