Beschluss: einstimmig beschlossen

Dem Bedarfs- und Entwicklungsplan wird in der vorgelegten Form zugestimmt. 


Aufgrund des HBKG sind alle Gemeinden im Bundesland Hessen dazu verpflichtet, einen Bedarfs- und Entwicklungsplan (BEP) für ihre Feuerwehren zu erstellen und vorzuhalten. Nach dem letzten BEP vom 12.10.2005 wurde eine Neufassung von Seiten der Feuerwehr Mücke erstellt. Hierzu wurden umfangreiche Erhebungen durchgeführt und neuste Erkenntnisse des Brandschutzes und der allgemeinen Gefahrenabwehr eingearbeitet.  

 

Der BEP wurde vom Gemeindebrandinspektor und seinem Team aus feuerwehrtechnischer, baulicher und finanzieller Hinsicht auf Machbarkeit geprüft (in Zusammenarbeit mit Bau- und Finanzabteilung).

 

Der BEP wurde bereits Anfang Oktober vorab den Fraktionsvorsitzenden in elektronischer Form übersandt mit der gleichzeitigen Bitte, diesen an die Fraktionsmitglieder weiterzuleiten.