Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Enthaltungen: 1

Die in der Sach- und Rechtslage aufgeführten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden genehmigt.

Die in den Anlagen aufgeführten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen.

 


Gem. § 100 HGO benötigen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn sie nach Umfang oder Bedeutung erheblich sind, die Zustimmung der Gemeindevertretung; im Übrigen ist die Gemeindevertretung davon in Kenntnis zu setzen.

 

Nach Feststellung des Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 können diese nun vorgelegt werden.

 

Für folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bedarf es der Genehmigung der Gemeindevertretung:

 

Teilhaushalt 2 (Kultur, Soziales und Wirtschaft)

 

Finanzrechnung:

 

Auszahlung für Investitionen Sachanlagevermögen                                                         7.846,72 €

                                                                                         

 

Aufstellungen über die Zusammensetzung der Beträge, sowie die zur Kenntnis zu nehmenden über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind in den Anlagen beigefügt.