Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Ortsteil Groß-Eichen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Am Graben II“.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die nachfolgend genannten Flurstücke in der Flur 6, Gemarkung Groß-Eichen:

 

Flurstücke: Nr. 137/5, 134/3 teilweise, 152/1 teilweise, 136/0 teilweise, 134/1 teilweise.

 

Das Plangebiet umschließt eine Fläche von rund 1,0 ha.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist darüber hinaus aus der nachfolgenden Karte ersichtlich (fett umrandeter Bereich), die Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 


Im Ortsteil Groß-Eichen soll die weitere Siedlungsentwicklung für Wohnbauflächen im westlichen Bereich der Ortslage zwischen dem bestehenden Wohnbaugebiet (Am Graben) und der Straße „An der Ziegelhütte“ stattfinden. Hierzu wurde am 23.11.2005 ein Feststellungsbeschluss durch die Gemeindevertretung gefasst, den Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen und den Gemarkungsbereich nördlich der bestehenden Allgemeinen Wohngebiete „Am Graben“ und „Lehmkaute“ als potentielle Wohnbaufläche auszuweisen.

 

Nachdem in den vergangenen Jahren bestehende private Bauflächenreserven einer Bebauung zugeführt wurden, sollte der weiterhin bestehenden Nachfrage nach Wohnbauflächen durch die Ausweisung eines Baugebietes kompensiert werden. Hierzu wurde im Doppelhaushalt 2017/2018 ein Kostenansatz für die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorgesehen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes mit dem Ziel der Ausweisung eines Wohngebietes entspricht aufgrund der bereits vollzogenen Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)

 

Das Plangebiet weist eine Fläche von insgesamt rund 1,0 Hektar auf. Das Grundstück Gemarkung Groß-Eichen, Flur 6 Nr. 137/5 wurde mittlerweile von der Gemeinde Mücke erworben. Alle im Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes befindlichen Flächen befinden sich damit im Eigentum der Gemeinde Mücke.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach den Vorschriften des § 13 b BauGB im sogenannten beschleunigten Verfahren.

 

Ein Lageplanausschnitt des Geltungsbereiches für den geplanten Bebauungsplan „Am Graben II“ ist der Vorlage als Anlage beigefügt.