Beschluss: einstimmig beschlossen

1. Der Jahresabschluss und der Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2009 werden gem. § 113 HGO beschlossen.

 

Das ordentliche Ergebnis schließt mit einem Überschuss von 397.950,93 €, das außerordentliche Ergebnis mit einem Fehlbetrag von 6.401,49 € ab.

 

Die ausgewiesenen Ergebnisse werden auf neue Rechnung vorgetragen.

2. Dem Gemeindevorstand wird gem. § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2009 Entlastung erteilt.


Mit dem Jahresabschluss 2009 wird der zweite Abschluss nach Einführung der doppischen Buchführung vorgelegt. Der Jahresabschluss wurde mit Beschluss vom Gemeindevorstand der Gemeinde Mücke am 27. April 2015 festgestellt.

 

Im Anschluss daran erfolgte die Prüfung gem. § 128 HGO durch des Rechnungsprüfungsamt des Vogelsbergkreises.

 

Lt. Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes waren keine Korrekturen im Jahresabschluss notwendig.

 

Das Ergebnis ist im Schlussbericht dargestellt.

 

Es wurde ein uneingeschränkter Prüfungsvermerk erteilt.

 

Der im Gesamtergebnis ausgewiesene Überschuss in Höhe von 391.950.93 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.