Beschluss: einstimmig beschlossen

Gemäß § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Mücke wird:

 

Herrn Willi Scholl, Mücke-Bernsfeld, die Ehrenbezeichnung „Ehrenortsvorsteher“,

 

Herrn Joachim Hannig, Mücke/Nieder-Ohmen, die Ehrenbezeichnung „Ehrenbeigeordneter“,

 

Herrn Wilfried Schwab, Mücke-Merlau, die Ehrenbezeichnung „Ehrenbeigeordneter“,

 

verliehen.