Sitzung: 16.11.2016 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Gemäß § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Mücke wird:
Herrn Willi Scholl, Mücke-Bernsfeld, die Ehrenbezeichnung „Ehrenortsvorsteher“,
Herrn Joachim Hannig, Mücke/Nieder-Ohmen, die
Ehrenbezeichnung „Ehrenbeigeordneter“,
Herrn Wilfried Schwab, Mücke-Merlau, die Ehrenbezeichnung „Ehrenbeigeordneter“,
verliehen.