Beschluss: einstimmig beschlossen

1. Die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans in Form eines Vorhaben- und Erschließungsplanes und die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB wird beschlossen. Der Geltungsbereich soll die in Anlage 2 mit gestrichelter Linie umrandeten Flächen umfassen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB wird beschlossen. Die Öffentlichkeit ist frühzeitig über die allgemeinen Ziele und dem Zweck der Planung und deren Auswirkungen zu unterrichten.

 

3. Die Gemeinde Mücke soll einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller, der Hape International AG, mit dem Ziel der Erstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes zur Verwirklichung des beschriebenen Vorhabens schließen. Mit der Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes ist die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes verbunden. Sämtliche hierdurch entstehende Kosten sollen durch den Vorhabenträger übernommen werden.


Die Hape International AG plant, ihren derzeitigen Firmensitz in der Alsfelder Straße 41 in Groß-Eichen (ehemaliges Molkereigelände) zu erweitern und zu verändern. Es sollen bestehende und baufällige bzw. sanierungsbedürftige Gebäude abgerissen werden und an deren Stelle ein Neubau eines Büro- und Verwaltungskomplexes sowie einer Betriebsinhaberwohnung entstehen.

 

Bereits seit den 90er Jahren nutzt die Hape International AG die Gebäude der Alten Molkerei als Büro- und Lagerräumlichkeiten. Die Nutzungsänderung wurde 1994 bauordnungsrechtlich genehmigt und es erfolgten Um- sowie Anbauten und Instandsetzungsarbeiten, sodass sich die Nutzung immer weiter ausgedehnt hat.

 

Auch vor der Nutzung durch die Hape International AG wurde dort eine gewerbliche Nutzung in Form des Betriebes einer Molkerei ausgeübt, sodass die gewerbliche Nutzung dieser im Außenbereich gelegenen bereits bebauten Flächen historischen vorhanden ist. Nichts desto trotz sind die Grundstücke im bauplanungsrechtlichen Sinne laut Flächennutzungsplan (FNP) als Flächen für die Landwirtschaft (Grünland) eingestuft (Anlage 1). Auch im gültigen Regionalplan Mittelhessen ist der Molkereibereich, trotz vorhandener Bebauung, als Vorranggebiet für Landwirtschaft festgelegt.

 

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens hat die Hape International AG daher die Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) für den Bereich des ehemaligen Molkereigeländes mit paralleler Änderung des FNP beantragt. Der vorgesehene Geltungsbereich des VEP, der identisch ist mit dem Änderungsbereich des FNP, ist aus beigefügter Planskizze (Anlage 2) ersichtlich.

 

Der beantragte Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Groß-Eichen, Flur 2, die Parzellen 178/3, 166, 167 sowie einen Teil der Wegeparzelle 173/1. Bis auf die öffentliche Wegeparzelle 173/1 und das Grundstück Parzelle 167 befinden sich alle betroffenen Grundstücke im Eigentum des Antragstellers.

 

Der Planungsbereich umfasst eine Fläche von rund einem Hektar. Die Flächen sind verkehrlich an die K 139 angebunden. Ver- und Entsorgungsleitungen für den derzeitigen Betriebsumfang sind im Planungsbereich vorhanden. Die vorhandenen Gebäude auf der Parzelle 166 sind zum Abbruch vorgesehen.

 

Durch die Zustimmung zum genannten Vorhaben sowie die Aufstellung des VEP und Änderung des FNP werden der Erhalt sowie die Erweiterung des Firmenstandortes der Hape International AG in Groß-Eichen gesichert. Bereits derzeit hat der Standort Groß-Eichen 30 Arbeitsplätze die durch das Vorhaben gesichert würden. Ca. 80 neue Arbeitsplätze würden hierdurch zusätzlich geschaffen werden. Die Hape Toys ist einer der weltweit größten Hersteller von Spielwaren aus nachwachsenden Rohstoffen. Die Firma ist international vertreten und besitzt Standorte in der Schweiz, Canada, China, Italien, Frankreich und Deutschland. Durch die Etablierung des Standortes Groß-Eichen als Verwaltungsstandort wird das Areal mit den sanierungsbedürftigen Gebäuden erheblich aufgewertet und vor dem Verfall geschützt. Ein öffentliches Planungsinteresse der Gemeinde Mücke ist somit gegeben.

 

Die Kosten des Planungsverfahrens übernimmt die Antragstellerin, die Hape International AG, in voller Höhe, sodass der Gemeinde Mücke keinerlei Planungskosten entstehen. Darüber hinaus erforderliche Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Erschließung und Bebauung des Areals stehen, gehen ebenfalls zu Lasten der Antragstellerin und würden im Rahmen der Planerstellung durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde und der Antragstellerin gesondert geregelt werden.