Sitzung: 16.11.2016 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
1. Die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans in Form eines Vorhaben- und Erschließungsplanes und die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB wird beschlossen. Der Geltungsbereich soll die in Anlage 2 mit gestrichelter Linie umrandeten Flächen umfassen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB wird beschlossen. Die Öffentlichkeit ist frühzeitig über die allgemeinen Ziele und dem Zweck der Planung und deren Auswirkungen zu unterrichten.
3. Die Gemeinde Mücke soll einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller, der Hape International AG, mit dem Ziel der Erstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes zur Verwirklichung des beschriebenen Vorhabens schließen. Mit der Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes ist die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes verbunden. Sämtliche hierdurch entstehende Kosten sollen durch den Vorhabenträger übernommen werden.
Die Hape International AG plant, ihren
derzeitigen Firmensitz in der Alsfelder Straße 41 in Groß-Eichen (ehemaliges
Molkereigelände) zu erweitern und zu verändern. Es sollen bestehende und
baufällige bzw. sanierungsbedürftige Gebäude abgerissen werden und an deren
Stelle ein Neubau eines Büro- und Verwaltungskomplexes sowie einer
Betriebsinhaberwohnung entstehen.
Bereits seit den 90er Jahren nutzt die Hape
International AG die Gebäude der Alten Molkerei als Büro- und
Lagerräumlichkeiten. Die Nutzungsänderung wurde 1994 bauordnungsrechtlich
genehmigt und es erfolgten Um- sowie Anbauten und Instandsetzungsarbeiten,
sodass sich die Nutzung immer weiter ausgedehnt hat.
Auch vor der Nutzung durch die Hape
International AG wurde dort eine gewerbliche Nutzung in Form des Betriebes
einer Molkerei ausgeübt, sodass die gewerbliche Nutzung dieser im Außenbereich
gelegenen bereits bebauten Flächen historischen vorhanden ist. Nichts desto
trotz sind die Grundstücke im bauplanungsrechtlichen Sinne laut
Flächennutzungsplan (FNP) als Flächen für die Landwirtschaft (Grünland)
eingestuft (Anlage 1). Auch im gültigen Regionalplan Mittelhessen ist der
Molkereibereich, trotz vorhandener Bebauung, als Vorranggebiet für
Landwirtschaft festgelegt.
Zur Verwirklichung des Vorhabens hat die Hape
International AG daher die Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes
(VEP) für den Bereich des ehemaligen Molkereigeländes mit paralleler Änderung
des FNP beantragt. Der vorgesehene Geltungsbereich des VEP, der identisch ist
mit dem Änderungsbereich des FNP, ist aus beigefügter Planskizze (Anlage 2)
ersichtlich.
Der beantragte Geltungsbereich umfasst in der
Gemarkung Groß-Eichen, Flur 2, die Parzellen 178/3, 166, 167 sowie einen Teil
der Wegeparzelle 173/1. Bis auf die öffentliche Wegeparzelle 173/1 und das
Grundstück Parzelle 167 befinden sich alle betroffenen Grundstücke im Eigentum
des Antragstellers.
Der Planungsbereich umfasst eine Fläche von
rund einem Hektar. Die Flächen sind verkehrlich an die K 139 angebunden. Ver-
und Entsorgungsleitungen für den derzeitigen Betriebsumfang sind im
Planungsbereich vorhanden. Die vorhandenen Gebäude auf der Parzelle 166 sind
zum Abbruch vorgesehen.
Durch die Zustimmung zum genannten Vorhaben
sowie die Aufstellung des VEP und Änderung des FNP werden der Erhalt sowie die
Erweiterung des Firmenstandortes der Hape International AG in Groß-Eichen
gesichert. Bereits derzeit hat der Standort Groß-Eichen 30 Arbeitsplätze die
durch das Vorhaben gesichert würden. Ca. 80 neue Arbeitsplätze würden hierdurch
zusätzlich geschaffen werden. Die Hape Toys ist
einer der weltweit größten Hersteller von Spielwaren aus nachwachsenden
Rohstoffen. Die Firma ist international vertreten und besitzt Standorte in der
Schweiz, Canada, China, Italien, Frankreich und Deutschland. Durch die
Etablierung des Standortes Groß-Eichen als Verwaltungsstandort wird das Areal
mit den sanierungsbedürftigen Gebäuden erheblich aufgewertet und vor dem
Verfall geschützt. Ein öffentliches Planungsinteresse der Gemeinde Mücke ist
somit gegeben.
Die Kosten des Planungsverfahrens übernimmt
die Antragstellerin, die Hape International AG, in voller Höhe, sodass der
Gemeinde Mücke keinerlei Planungskosten entstehen. Darüber hinaus erforderliche
Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Erschließung und Bebauung des Areals
stehen, gehen ebenfalls zu Lasten der Antragstellerin und würden im Rahmen der
Planerstellung durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde und
der Antragstellerin gesondert geregelt werden.