Sitzung: 07.09.2016 Gemeindevertretung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Gemäß § 28 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist die Gemeindevertretung über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.
Eine Gesamtergebnisrechnung zum Stand 30. Juni 2016 ist als Anlage beigefügt.
Der Bericht ist zur Kenntnis zu nehmen.