Sitzung: 07.09.2016 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Die in der Sach- und Rechtslage aufgeführten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden genehmigt.
Die in den Anlagen aufgeführten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntins genommen.
Gem. § 100 HGO benötigen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn sie nach Umfang oder Bedeutung erheblich sind, die Zustimmung der Gemeindevertretung; im Übrigen ist die Gemeindevertretung davon in Kenntnis zu setzen.
Nach Feststellung des Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 können diese nun vorgelegt werden.
Für folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bedarf es der Genehmigung der Gemeindevertretung:
Teilhaushalt 2 ( Kultur, Soziales und Wirtschaft)
Ergebnisrechnung; Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen       11.264,53 €
Teilhaushalt 3 (Ordnungsangelegenheiten und Personenstandswesen)
Ergebnisrechnung; Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen       31.391,01 €
Teilhaushalt 6 (Technisches Baumanagement)
Finanzhaushalt; Auszahlung für die Tilgung von Krediten                                           170.471,01 €.
Aufstellungen über die Zusammensetzung der Beträge, sowie die zur Kenntnis zu nehmenden über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind in den Anlagen beigefügt.