Beschluss: einstimmig beschlossen

Die in der Sach- und Rechtslage aufgeführten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden genehmigt.

Die in den Anlagen aufgeführten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntins genommen.


Gem. § 100 HGO benötigen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn sie nach Umfang oder Bedeutung erheblich sind, die Zustimmung der Gemeindevertretung; im Übrigen ist die Gemeindevertretung davon in Kenntnis zu setzen.

 

Nach Feststellung des Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 können diese nun vorgelegt werden.

 

Für folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bedarf es der Genehmigung der Gemeindevertretung:

 

Teilhaushalt 2 ( Kultur, Soziales und Wirtschaft)

Ergebnisrechnung; Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen         11.264,53 €

 

Teilhaushalt 3 (Ordnungsangelegenheiten und Personenstandswesen)

Ergebnisrechnung; Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen         31.391,01 €

 

Teilhaushalt 6 (Technisches Baumanagement)

Finanzhaushalt; Auszahlung für die Tilgung von Krediten                                            170.471,01 €.

 

Aufstellungen über die Zusammensetzung der Beträge, sowie die zur Kenntnis zu nehmenden über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind in den Anlagen beigefügt.