Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 2

Der Bahnhof Mücke mit Nebenanlagen ist zu einem Verkaufspreis in Höhe von 56.689,90 € unter den beschriebenen Bedingungen von der Deutschen Bahn zu erwerben.

 


Die Deutsche Bahn plant, den Bahnhof Mücke mit angrenzenden Verkehrs- und Grünflächen zu veräußern. Neben privaten Interessenten hat die Deutsche Bahn auch der Gemeinde Mücke als bevorzugtem Kaufinteressenten das Gelände angeboten.

 

Nach erfolgten Verhandlungen hat die Deutsche Bahn AG ein Kaufpreisangebot in Höhe von insgesamt 56.689,90 € für eine Fläche von insgesamt ca. 15.500 m² unterbreitet. Bei den Verkaufsflächen handelt es sich um die in Anlage 1 gekennzeichneten Bereiche.

 

Die Flächen umfassen somit das Bahnhofsgebäude mit angrenzender Lagerhalle, weiterhin die Park/Bike & Ride-Anlagen sowie Busverkehrsanlagen mit Buswendeschleife und Zuwegung. Auf der Seite des Bahnhofes umfasst die Verkaufsfläche zudem noch an die befestigten Flächen angrenzende Grünflächen. Auf der gegenüberliegenden Gleisseite gehören zur Verkaufsfläche geringfügige befestigte Flächen und Flächen mit Bewuchs. Nicht zur Verkaufsfläche gehören der Bahnsteig, die Gleisanlagen, die Fußgängerbrücke sowie das ehemaliger Öltanklager mit angrenzenden ehemaligen Betriebsflächen.

 

Die Verkaufsflächen sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde Mücke als gemischte Bauflächen ausgewiesen. Für Bauflächen wird im Bereich Merlau/Flensungen ein Bodenrichtwert von 40 bis 75 €/m² angesetzt. Mit der Deutschen Bahn wurde für die Verkehrsflächen, die Park/Bike & Ride-Anlagen und die daran direkt angrenzenden Grünflächen ein Verkaufspreis von 4 €/m² verhandelt. Für die Grünflächen mit Bewuchs wurde in Einstufung als land- und forstwirtschaftliche Fläche ein Wert von 0,65 €/m² angesetzt. Für die Flächen auf der gegenüberliegen Gleisseite wurde ein Wert zwischen 1,10 und 5,50 €/m² festgesetzt. Als Wert für die mit dem Bahnhof und der Lagerhalle bebauten Flächen wurde ein Kaufpreis von 30 €/m² veranschlagt. Bei diesem Ansatz ist das aufstehende Bahnhofsgebäude einschl. Lagerhalle enthalten.

Vertraglich vereinbart ist dabei bei einem eventuellen Verkauf der Flächen durch die Gemeinde Mücke innerhalb von 15 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages die Abführung des Mehrerlöses bzw. Mindererlöses als Differenz zwischen Verkehrs- und Verkaufswert (innerhalb der ersten 5 Jahre 75 %, innerhalb der nächsten 5 Jahre 50 % und danach 25 % des Mehrerlöses).

 

Der Bahnhof Mücke stellt durch seine zentrale Lage ein Objekt dar, welches die Gemeinde Mücke nicht nur gegenüber Bahnreisenden repräsentiert. Die Deutsche Bahn hat sich im Rahmen ihres Immobilienkonzeptes entschieden, den Bahnhof Mücke wie auch andere Bahnhöfe zu veräußern, auch wenn am Bahnhof Mücke weiterhin eine betriebliche Nutzung auf Mietbasis im Erdgeschoss stattfinden soll. Für die Gemeinde bietet sich somit die Möglichkeit, den Erhalt des Bahnhofes Mücke als prägendes und historisches Gebäude zu gewährleisten.

 

Die Deutsche Bahn strebt vorrangig eine Veräußerung ihrer Bahnhofsliegenschaften an die jeweilige Kommune an. Wird dieses Ziel nicht erreicht, ist jedoch auch ein Verkauf an Privatpersonen grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Bei einem Erwerb durch kommunale Hand besteht die Möglichkeit einer direkten Einflussnahme auf die Nutzung des Bahnhofsumfeldes und das Erscheinungsbild des Bahnhofsgebäudes als Repräsentationsobjekt.

 

Bei einem privaten Ankauf wäre mit dem neuen Eigentümer der im Jahr 1997 geschlossene Vertrag über die Nutzung als (unentgeltliche) Park/Bike & Ride-Anlagen neu zu verhandeln. Die gesamte Anlage wurde auf Kosten der Gemeinde Mücke errichtet – bei Kündigung des Vertrages gehen die Anlagen ggf. entschädigungslos auf den neuen Eigentümer über.

 

Unter den genannten Voraussetzungen ist der Ankauf des Bahnhofes mit Nebenanlagen – insbesondere im Hinblick auf die angemessene Kaufpreishöhe – zu empfehlen.

 

Als zukünftige Nutzung für das Bahnhofsgebäude ist für die Räumlichkeiten des Obergeschosses (ehemalige Wohnung des Bahnvorstehers mit ca. 150 m²) eine Verwendung als gemeindeeigenes Archiv vorstellbar. Die Vermietung an Dritte würde erhebliche Investitionen erfordern, da diese Räumlichkeiten hinsichtlich des Ausstattungsgrades einen Stand aus den 1960er Jahren aufweisen. Insofern wird eine wirtschaftliche Vermietung der Wohnräumlichkeiten nicht zu realisieren sein.

 

Die umliegenden Freiflächen sollen in ihrer derzeitigen Nutzung (Grünflächen sowie Park/Bike & Ride-Anlagen mit Zuwegung) verbleiben.

 

Im Zuge der Kaufverhandlungen wurden (mit fachlicher Unterstützung eines Bodengutachters) Untersuchungen bezüglich einer eventuellen Belastung der Verkaufsflächen mit Altlasten aus dem Bahnbetrieb gesichtet. Im Rahmen dieser durch die Deutsche Bahn beauftragten Untersuchungen konnten keine über die bei Bahnbetriebsflächen üblichen Verunreinigungen hinausgehenden Kontaminationen festgestellt werden.

 

Durch das Regierungspräsidium Gießen wurde mit Schreiben vom 07.02.2000 bestätigt, dass auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse kein weiterer Untersuchungsbedarf gesehen wird. Im Kaufvertrag wird seitens der Bahn auf eine Freistellung des Verkäufers für Inanspruchnahme bei Bodenverunreinigungen und Altlasten sowie auf einen Ausschluss eines Ausgleiches nach dem Bodenschutzgesetz bestanden. Dieser Punkt ist für die Deutsche Bahn nicht verhandelbar.

 

Da eine weitere Bebauung der noch bestehenden Freiflächen, auch im Hinblick auf den nahegelegenen Seenbach, nicht beabsichtigt ist, wurde auch im Hinblick auf die hierfür entstehenden weiteren Kosten, die Durchführung eines ergänzenden Bodengutachtens als verzichtbar erachtet. Die potentiell kontaminierungsgefährdeteren Bereiche des ehemaligen Öltanklagers und der direkt angrenzenden Betriebsflächen (inkl. des Ölabscheiders) sind im Übrigen nicht Bestandteil der Verkaufsflächen.

 

Für das Objekt ergibt sich nach dem Ankauf weiterhin kurz- bis mittelfristig insgesamt folgender Sanierungsbedarf:

-          Ãœberprüfung und Instandsetzung der Dachflächen (Reparatur von Schadstellen) einschließlich der Dachkonstruktion und der Dachentwässerung des Bahnhofsgebäudes

-          Erneuerung der Dachflächen der Lagerhalle (Austausch der Faserzementplatten gegen Tonverziegelung)

-          Ãœberprüfung und Instandsetzung der Fachwerkkonstruktion der Lagerhalle

-          Ãœberprüfung und Sanierung der Putzflächen an den Gebäuden

-          Sanierung der Fenster- und Türanlagen

-          Einbau von notwendigen haustechnischen Anlagen zur Beheizung der Räumlichkeiten des Obergeschosses des Bahnhofsgebäudes (elektrische Frostwächter)

-          Ãœberprüfung und Ãœberarbeitung der elektrischen Anlagen

-          Herrichtung der Außenbereiche im Wartebereich

 

Für die genannten Maßnahmen sind gemäß einer Kostenschätzung insgesamt ca. 151.000 € (inkl. MwSt.) zu veranschlagen.

 

Weiterhin sollen die Vermessungskosten in Höhe von ca. 6.400 € und die Nebenkosten im Rahmen des Grunderwerbes von der Gemeinde Mücke getragen werden.

 

Die erforderlichen Finanzmittel für den Bahnhofsankauf stehen im Rahmen des Finanzhaushaltes durch Deckungsfähigkeit innerhalb des Budgets Bau- und Liegenschaftsverwaltung zur Verfügung.

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