Beschluss: einstimmig beschlossen

Der 4. Änderung  des § 2 Abs. 1 – Betreuungsgebühren – der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindergärten wird zugestimmt.


Zur Zeit bietet die Gemeinde Mücke in den Kindertagesstätten eine Vormittagsbetreuung – ohne Mittagessen – und eine Ganztagsbetreuung  - mit Mittagessen – für alle Altersstufen an.

 

Dem Elternwunsch entsprechend, wird seitens der Verwaltung und im Einvernehmen mit dem Kindergartenpersonal eine weitere Betreuungsform ab dem 01. September 2016 vorgeschlagen.

 

„Die Betreuung wird erweitert bis 14.00 Uhr (2/3 Platz) – einschließlich Mittagessen“

 

Somit ergeben sich folgende Gebühren:

 

I.

§ 2 Betreuungsgebühren

 

Die Betreuungsgebühr beträgt für die Betreuung an Vormittagen für das Einzelkind einer Familie ab dem vollendeten 3. Lebensjahr  95,-- Euro/mtl.

 

Die Betreuungsgebühr für einen Tagesstättenplatz für das Einzelkind  einer Familie ab dem 3. Lebensjahr 125,-- Euro/mtl.

 

Die Betreuungsgebühr beträgt für einen 2/3 Platz bis einschließlich 14.00 Uhr für das Einzelkind einer Familie ab dem 3. Lebensjahr 115,-- Euro/mtl.

 

Für das eingenommene Mittagessen wird eine Gebühr von 3,-- Euro/tägl. berechnet.

 

Die monatliche Betreuungsgebühr beträgt für 1-jährige Kinder an Vormittagen 180,-- Euro/mtl. und für einen Tagesstättenplatz 240,-- Euro/mtl.

 

Die Betreuungsgebühr beträgt für einen 2/3 Platz bis einschließlich 14.00 Uhr für 1-jährige Kinder 225,-- Euro/mtl.

 

Für das eingenommene Mittagessen wird eine Gebühr von 3,-- Euro/tägl. berechnet.

 

Die monatliche Betreuungsgebühr beträgt für 2-jährige Kinder an Vormittagen 110,-- Euro/mtl. und für einen Tagesstättenplatz 145,-- Euro/mtl.

 

Die Betreuungsgebühr beträgt für einen 2/3 Platz bis einschließlich 14.00 Uhr für 2-jährige Kinder 130,-- Euro/mtl.

 

Für das eingenommene Mittagessen wird eine Gebühr von 3,-- Euro/tägl. berechnet.

 

 

II

Die Änderungssatzung tritt am 01. September 2016 in Kraft.