Sitzung: 20.04.2016 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Nach § 6 Abs. 2 der Satzung der ekom21-KGRZ Hessen, wählt die Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit eine/n Vertreter/in, bzw. eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.