Gemäß § 57 Abs. 1 S. 3 HGO führt bis zur Wahl des Vorsitzenden/der Vorsitzenden der Gemeindevertretung das an Jahren älteste Mitglied der Gemeindevertretung den Vorsitz (Altersvorsitz).

 

Nach den Angaben in den eingereichten Wahlvorschlägen ist an Jahren ältestes Mitglied:

Herr Karl Peter MERZ.