Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die im sogenannten „Almunia-Paket“ der Europäischen Kommission aufgeführten Kriterien für kommunale „Ausgleichsleistungen“, d.h. für alle vom Staat oder aus staatlichen (kommunalen) Mitteln jedweder Art gewährten Vorteile, an Unternehmen mit Gemeinwohlaufgaben beachtet werden und dass öffentliche (kommunale) Mittel nach EU-Wettbewerbsrecht nur in dem Umfang an die Bürgergenossenschaft Hallenbad Mücke eG fließen dürfen, wie die Gemeinwohlaufgabe infolge des öffentlichen Betrauungsaktes reicht.

 

Die Gemeinde Mücke betraut die Bürgergenossenschaft Hallenbad Mücke eG durch den in der Anlage 1 beigefügten Akt mit den dort beschriebenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse.

 

Der beschlossene Betrauungsakt wird zunächst auf die Jahre 2013 bis 2022 befristet.

 

Die Gemeinde Mücke verzichtet zudem auf die Geltendmachung möglicher – nach dem EU- Beihilfenrecht bestehender – Rückzahlungsansprüche gegenüber der Bürgergenossenschaft Hallenbad Mücke eG aufgrund in der Vergangenheit erbrachter Ausgleichsleistungen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Anpassungen vorzunehmen.