Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 3

Die in der Anlage beigefügte Satzung über die teilweise Einziehung des Wirtschaftsweges Flur 2, Nr. 217/4 in der Gemarkung Ober-Ohmen, wird gemäß § 5 der Hessischen Gemeindeordnung beschlossen.

 

Weitzel, Bürgermeister


Die Fachausschüsse hatten in ihren Sitzungen am 18.11.2015 bzw. am 19.11.2015 der teilweisen Einziehung der gemeindlichen Wegeparzelle Flur 2, Nr. 217/4 in der Gemarkung Ober-Ohmen zugestimmt.

 

Im Vorfeld wurde durch Veröffentlichung in der „Mücker Stimme“ den betroffenen Bürgern Gelegenheit gegeben, Bedenken oder Einwände zu der geplanten Einziehung der Wegeparzelle vorzubringen. Außerdem wurde dem Ortsbeirat, dem Amt für den ländlichen Raum, der Kommunalaufsicht, der Unteren Naturschutzbehörde, dem Amt für Bodenmanagement sowie dem Hessischen Forstamt Schotten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Da weder von Bürgern noch von einer der genannten Stellen Bedenken vorgebracht wurden, wird vorgeschlagen, die teilweise Einziehung der Wegeparzelle in Form der anliegenden Satzung zu beschließen.