Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Beitritt zur kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Kooperative Sportentwicklungsplanung Vogelsbergkreis“ zu erklären und die dieser Vorlage beigefügte Vereinbarung zu unterzeichnen.

Es ist ein Antrag auf Förderung gemäß der Rahmenvereinbarung zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit beim Land Hessen zu stellen.

Der Gemeinde dürfen aus dem Beitritt über die bereitgestellten Mittel hinaus zunächst keine zusätzlichen Aufwendungen entstehen, generierte Fördermittel werden vollständig zur Finanzierung der in der Vereinbarung beschriebenen Aufgaben verwendet. Die Verwaltung der Mittel erfolgt durch den Vogelsbergkreis


Der Sport genießt gemäß Artikel 62 a der Verfassung des Landes Hessen den Schutz und die Pflege des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Pflege des Sports ist mit zahlreichen staatlichen und kommunalen Aufgaben eng verknüpft. Er ist Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit unserer Schulen, der Kinder- und Jugendpflege und -förderung, wirkt integrierend, präventiv und ist ein wichtiges Motiv ehrenamtlicher Betätigung zum Erhalt einer vitalen Bürgergesellschaft.

Gleichzeitig sind sowohl Staat als auch Kommunen gefordert, ihre finanziellen Mittel zur Bewältigung all dieser Aufgaben sparsam einzusetzen und permanent neu zu bewerten und abzuwägen, wofür die knappen Haushaltsmittel verwendet werden. Der demografische Wandel der Gesellschaft, die vorhandene Vielfalt an Sportformen und das sich schneller wandelnde Sportverhalten der Bevölkerung erhöhen zusätzlich die Komplexität der von den Kommunen zu treffenden vielfältigen Planungsentscheidungen. Unter diesen Rahmenbedingungen ein bedarfsorientiertes Sportangebot und bedarfsgerechte Sportstätten und Bewegungsräume mit vertretbarem Aufwand vorzuhalten ist in einem dünn besiedelten Flächenkreis wie dem Vogelsbergkreis mit seinen zahlreichen, relativ kleinen Kommunen eine besondere Herausforderung. Nur durch einen abgestimmten, interkommunalen Planungsprozesses kann eine aufgaben- und nutzerorientierte Verbesserung des Angebots und gleichzeitig ein dauerhaft wirtschaftlicherer Mitteleinsatz erreicht und das Staatsziel aus Art. 62 a der Landesverfassung erfüllt werden.

Sowohl der Kreistag des Vogelsbergkreises als auch der zuständige Fachausschuss haben den Kreisausschuss mit der Entwicklung eines Konzepts für eine regionale Sportentwicklungsplanung beauftragt. Zeitgleich hat sich auch der Sportkreis Vogelsberg e.V. dieser Herausforderung gestellt. Eine gemeinsame Informationsveranstaltung der Kreisverwaltung und des Sportkreisvorstands unter Beteiligung der Städte und Gemeinden sowie zahlreicher Sportvereine konkretisierte die jeweiligen Aufträge. Dabei wurde deutlich, dass zum Aufbau einer regional ausgerichteten, kooperativen und nachhaltigen Sportentwicklungsplanung in der Startphase externe Unterstützung durch ein geeignetes Fachplanungsinstitut erforderlich ist, weil die Beteiligten bisher weder Erfahrung mit dieser Aufgabenstellung noch ausreichend personelle und fachliche Ressourcen vorweisen können.

Grundlage jeder Planung ist die Kenntnis des Bedarfs und des Bestands, dies gilt auch für Sportentwicklungsplanung. Während die vorhandenen Ressourcen in der Zusammenarbeit der beteiligten Kommunen und Vereine ermittelt werden können, ist eine belastbare Bedarfsanalyse personell und fachlich nicht zu leisten.

Sowohl der Vogelsbergkreis als auch die meisten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden stehen unter erheblichem finanziellen Konsolidierungsdruck. Die Konsolidierungsleitlinie des HMdIS fordert unter Ziffer 13 explizit auf, die Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit bei der Aufgabenerfüllung zu prüfen. Da die Berücksichtigung des Sports in zahlreichen Entscheidungsprozessen sowohl der Städte und Gemeinden als auch des Kreises notwendig ist und auch die Vereine und Verbände ein hohes Interesse an abgestimmten und verbindlichen kommunalen Entscheidungen haben, liegt es nahe, alle Planungs- und Entscheidungsträger in einen kooperativen und regional ausgerichteten Planungsprozess einzubinden.

Ausgehend von diesen Überlegungen, der Beschlusslage der Kreis- und Sportkreisgremien und den im bisherigen Prozess erzielten Erkenntnissen hat der Kreisausschuss den Entwurf einer Vereinbarung zur Bildung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft erstellt. Deren Aufgabe soll neben der Bedarfs- und Bestandsfeststellung die Erarbeitung von regionalen und/oder lokalen Schwerpunktthemen zur zielgerichteten Weiterentwicklung des kreisweiten Sportangebots bei gleichzeitiger Optimierung des kommunalen Mitteleinsatzes für die Sportförderung sein. Dies schließt die gemeindeübergreifende Nutzung der vorhandenen Sportstätten und Bewegungsräume ebenso ein wie die finanzielle Förderung des vereinsgebundenen Sports und des Schulsports.

Eine interkommunal abgestimmte Planung und Umsetzung der dargestellten Prozesse birgt nicht nur eine Qualitätssteigerung  sondern auch ein erhebliches Einsparpotential gegenüber einem lediglich lokal ausgerichteten Vorgehen. Dieses Potential ergibt sich aus der lediglich einmal anfallenden externen Unterstützung, der angestrebten Optimierung der Auslastung und Nutzung vorhandener Anlagen sowie der stärker als bisher an den Bedürfnissen ausgerichteten Realisierung kommunaler Projekte und Förderung von Vereinsmaßnahmen.

Die Form der kommunalen Arbeitsgemeinschaft wurde gewählt, weil sie der gegebenen Aufgabenstellung als dauerhafte Aufgabe mit fortbestehendem interkommunalen Abstimmungsprozess bei gleichzeitigem Erhalt der individuellen Planungs- und Entscheidungshoheit der einzelnen Kommune am besten gerecht zu werden scheint und weil sie genügend Freiraum für den notwendigen Entwicklungsprozess lässt..

Nach einer entsprechenden Beschlussfassung durch die zuständigen kommunalen und Verbandsgremien ist beabsichtigt, einen Antrag auf Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit beim Land Hessen zu stellen. Bei einer Kooperation von mehr als 3 Kommunen wird in der Regel bereits die Höchstförderung von 100.000 Euro gewährt, allerdings entfaltet das angestrebte Vorhaben die erwünschte Wirkung nur bei einer möglichst vollständigen Beteiligung aller Kommunen. Mit einem entsprechenden Förderbeitrag und den seitens des Vogelsbergkreises (40.000 Euro) und des Sportkreises (10.000 Euro) bereitgestellten Haushaltsmittel kann die erste Phase des Projekts (Bedarfsermittlung, Bestandserhebung, Zielentwicklung) vollständig finanziert werden. Die Finanzierung daraus resultierender konkreter Maßnahmen muss dann von den jeweils Beteiligten anteilig aufgebracht werden.

Die Gemeinde Mücke hatte ursprünglich bereits im Haushalt 20104 entsprechende Mittel für eine anteilige Finanzierung der Sportentwicklungsplanung eingestellt, da aber lediglich 8 der 19 Kommunen ihre Bereitschaft zur Mitfinanzierung signalisiert hatten, wurde die ursprüngliche Konzeption nicht weiterverfolgt.