Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 3

1. Der Jahresabschluss und der Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2008 werden gem. § 113 HGO beschlossen.

 

Das ordentliche Ergebnis schließt mit einem Überschuss von 1.106.016,84 €, das außerordentliche Ergebnis mit einem Fehlbetrag von 15.270,82 € ab.

 

Die ausgewiesenen Ergebnisse werden auf neue Rechnung vorgetragen.

 

2. Dem Gemeindevorstand wird gem. § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2008 Entlastung erteilt..


Mit dem Jahresabschluss 2008 wird nunmehr der erste Abschluss nach Einführung der doppischen Buchführung vorgelegt. Der Jahresabschluss wurde mit Beschluss vom Gemeindevorstand am 27. Oktober 2014 festgestellt.

 

Im Anschluss daran erfolgte die Prüfung gem § 128 HGO durch das Amt für Wirtschaftsförderung und Revision des Vogelsbergkreises.

 

Durch Feststellungen des Amtes für Wirtschaftsförderung und Revision waren Korrekturen des Jahresabschlusses notwendig.

Diese sind im endgültigen Jahresabschluss berücksichtigt.

 

Das Ergebnis ist im Schlussbericht dargestellt.

 

Es wurde ein uneingeschränkter Prüfungsvermerk erteilt.

 

Der im Gesamtergebnis ausgewiesene Überschuss von 1.090.746,02 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.