Sitzung: 20.01.2016 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Die in der Sach- u. Rechtslage aufgeführten genehmigungspflichtigen über- u. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden genehmigt; die weiterhin in den Anlagen aufgeführten über- u. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen.
Gem. § 100 HGO benötigen über- u. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn sie nach Umfang oder Bedeutung erheblich sind, die Zustimmung der Gemeindevertretung; im Übrigen ist die Gemeindevertretung davon in Kenntnis zu setzen.
Im Rahmen der voranschreitenden Jahresabschlussarbeiten können nunmehr die über- u. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für die Jahre 2009 bis 2012 vorgelegt werden.
Folgende über- u. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen hierbei einer Genehmigung:
2009
Teilhaushalt 7 (Bauverwaltung und Liegenschaftsmanagement)
Ergebnisrechnung; Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse   12.719,52 €
Teilhaushalt 8 (Bauhof)
Ergebnisrechnung; Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen                         28.109,96 €
2010
Teilhaushalt 4 (Finanzen und Steuern)
Ergebnisrechnung; Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen                         24.720,96 €
Teilhaushalt 5 (Gemeindekasse)
Ergebnisrechnung; Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen                          8.468,00 €
Teilhaushalt 6 (Technisches Baumanagement)
Finanzrechnung; Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten                               217.875,97 €
2012
Teilhaushalt 4 (Finanzen und Steuern)
Finanzrechnung; Auszahlung in das sonst. Sachanlagevermögen                            3.822,26 €
Eine Aufstellung über die Zusammensetzung der Beträge, sowie die zur Kenntnis zu nehmenden über- u. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind in den Anlagen beigefügt