Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Die in der Sach- u. Rechtslage aufgeführten genehmigungspflichtigen über- u. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden genehmigt; die weiterhin in den Anlagen aufgeführten über- u. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen.


Gem. § 100 HGO benötigen über- u. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn sie nach Umfang oder Bedeutung erheblich sind, die Zustimmung der Gemeindevertretung; im Übrigen ist die Gemeindevertretung davon in Kenntnis zu setzen.

Im Rahmen der voranschreitenden Jahresabschlussarbeiten können nunmehr die über- u. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für die Jahre 2009 bis 2012 vorgelegt werden.

Folgende über- u. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen hierbei einer Genehmigung:

 

2009

 

Teilhaushalt 7 (Bauverwaltung und Liegenschaftsmanagement)

Ergebnisrechnung; Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse    12.719,52 €

 

Teilhaushalt 8 (Bauhof)

Ergebnisrechnung; Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen                          28.109,96 €

 

2010

 

Teilhaushalt 4 (Finanzen und Steuern)

Ergebnisrechnung; Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen                          24.720,96 €

 

Teilhaushalt 5 (Gemeindekasse)

Ergebnisrechnung; Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen                            8.468,00 €

 

Teilhaushalt 6 (Technisches Baumanagement)

Finanzrechnung; Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten                                 217.875,97 €

2012

 

Teilhaushalt 4 (Finanzen und Steuern)

Finanzrechnung; Auszahlung in das sonst. Sachanlagevermögen                              3.822,26 €

 

Eine Aufstellung über die Zusammensetzung der Beträge, sowie die zur Kenntnis zu nehmenden über- u. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind in den Anlagen beigefügt