Beschluss: einstimmig beschlossen

 

a)      Die in der Anlage beigefügten Stellungnahmen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden abgewogen. Darüber hinaus sind keine weiteren Stellungnahmen eingegangen.

 

b)      Die Bebauungsplanänderung „vorhabenbezogener Bebauungsplan Omnibusbetriebshof“, 1. Änderung“, Ortsteil Groß-Eichen, wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen; der Begründung wird zugestimmt.

 

c)       Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gem. § 81 HBO werden als

Satzung beschlossen.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt zu machen.